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Willkommen bei GLA-Logistik
Die GLA (Gefahrgut-Beratung·Logistik·Ausbildung) ist ein Unternehmen, das ausschließlich auf Grund der neuesten gesetzlichen Vorschriften des Zoll- und Gefahrgutrechts arbeitet.

Anhand der vorgegebenen Vorschriften und Gesetze sind alle Schulungen und Beratungsleistungen immer auf dem neuesten Stand und helfen Ihnen und Ihrem Unternehmen, gesetzeskonform zu arbeiten.

Alle Informationen zu den Trainings/Schulungen finden Sie in den Bereichen Produkte-Schulungen-Leistungen. Alles, was Sie zu Terminen und Preisen wissen möchten, ist im Bereich Termine und im Seminarkalender aufgeführt.


Wir arbeiten in Kooperation mit mehreren renommierten Schulungsunternehmen in Deutschland und ebenfalls mit den Kollegen der beim Luftfahrt-Bundesamt registrierten Unternehmen für Luftfrachtschulungen, die deutschlandweit tätig sind.
 







 
Aktuelles im Gefahrgutrecht

2011 war ein spannendes Jahr im Gefahrgutrecht. Die Harmonisierung bei den Verkehrsträgern schreitet weiter voran. Die nächsten großen Änderungen kommen wieder 2013.

Eine große Änderung war die Einführung der 'Freigestellten Mengen', die wir bisher nur aus der IATA DGR kannten. Somit gibt es dann jetzt 'Freigestelle Mengen' und auch 'Begrenzte Mengen' mit unterschiedlichen Mengenbegrenzungen und Markierungen. Ebenfalls ist damit die Dokumentation betroffen. Neuerungen finden Sie in der aktuellen Ausgabe der ADR 2011.

Es erfolgte bereits in der ADR 2009 eine Verlagerung bei den schriftlichen Weisungen (Unfallmerkblättern). Bis dahin musste der Versender/Verlader/Befüller die schriftlichen Weisungen an die Fahrzeugführer übergeben. Mit der Übergangsfrist bis zum 30.06.2009 ist diese Vorgabe entfallen und es ist die ausschließliche Verantwortung des Beförderers, die Fahrer mit der gültigen Ausgabe der neuen 4-seitigen schriftlichen Weisung vertraut zu machen. Er muss diese 4-seitige Ausgabe in der Sprache des Fahrers/den Sprachen der Fahrer an diese übergeben und ihn/sie damit vertraut machen.                                               

Der Fahrzeugführer ist dann in der Pflicht, sich mit den Gefahrgütern, die er an Bord hat, zu befassen und sich mit den notwendigen Maßnahmen vertraut zu machen.

Dies ist immer noch eine große Herausforderung für alle Beförderer und auch alle Fahrer.

Die IATA DGR für die Luftfracht haben sich an die Straßenfracht/ADR angeschlossen und einige der vorher vorhanden 'Innenverpackungen' entfernt. Nun gibt es hier, bis auf Ausnahmen, nur Glas, Metall und Kunststoffinnenverpackungen, die zum Teil auch nicht mehr als IP1, IP2 etc. codiert sind. Eine Liste der möglichen Innenverpackungen finden Sie in der Tabelle 5.0 B auf Seite 427 der 53. Auflage der IATA DGR.

Die Vorgabe, wieviel Absorbtionsmaterial in einer Verpackung sein muss, ist aufgehoben. Zerbrechliche Innnenverpackungen aus Glas, Porzellan und Steinwerk und auch einige Kunststoffe müssen mit geeignetem Polstermaterial in den Außenverpackungen gesichert sein. Ein Freiwerden des Inhalts darf die Schutzeigenschaften des Polstermaterials oder der Außenverpackung nicht merklich beeinträchtigen. Hierbei hilft auch Absorbtionsmaterial, das zwischen Innen- und Außenverpackung eingefüllt wird.

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Ausstattung von Fahrzeugen

Nach Abschnitt 8.1.4 ADR müssen Fahrzeuge/Beförderungseinheiten, die gefährliche Güter transportieren, mit Feuerlöschgeräten ausgestattet sein, die unterschiedliche Mindestfassungsvermögen haben.

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